Wirtschaftsgeographie bilingual

Im Hinblick auf die stetig zunehmende Globalisierung wird das sichere Beherrschen der englischen Sprache immer wichtiger, um später beruflich erfolgreich zu sein. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Ihre Kinder optimal auf diese Herausforderung vorzubereiten und machen Sie hiermit auf ein neues Projekt an unserer Schule aufmerksam, das dazu beitragen soll:

Die Einführung des bilingualen Sachfachunterrichts im Fach Wirtschaftsgeographie.

Bilingualer Sachfachunterricht bedeutet, dass der Unterricht in Wirtschaftsgeographie überwiegend auf Englisch erteilt wird. Im Vordergrund steht dabei nicht das Fremdsprachenlernen, sondern selbstverständlich das Sachfach. Der Schüler lernt also nicht die Fremdsprache, sondern in der Fremdsprache, welche Mittel zur Kommunikation ist und ungezwungen und selbstverständlich benutzt werden soll. Davon wird ihr Kind natürlich auch im allgemeinen Englisch-Unterricht profitieren!

Der bilinguale Sachfachunterricht beginnt im zweiten Halbjahr der 8. Jahrgangsstufe mit einem Vorbereitungskurs, der die Schülerinnen und Schüler gezielt zum bilingualen Unterricht hinführen soll. In diesem Vorbereitungskurs soll den Schülerinnen und Schülern ohne Notendruck ein erster Einblick in die Arbeitsweise im bilingualen Unterricht gegeben und gleichzeitig fachrelevantes Vokabular und fachspezifische Arbeitsmethoden in der Fremdsprache eingeführt werden.
Eine Anmeldung zum Vorbereitungskurs verpflichtet zur Teilnahme am bilingualen Unterricht in den kommenden beiden Jahrgangsstufen.

Der eigentliche bilinguale Unterricht beginnt folglich mit der 9. Jahrgangsstufe und wird bis zur Abschlussprüfung am Ende der 10. Jahrgangsstufe fortgeführt. Da der Sachfachunterricht in englischer Sprache abgehalten wird und den regulären Unterricht in Wirtschaftsgeographie ersetzt, wird die Unterrichtszeit aufgrund der fremdsprachlichen Herausforderung in diesem Fach um eine Wochenstunde erhöht.

Das Fach Wirtschaftsgeograhpie bilingual wird bei uns als Wahlfach angeboten.

Die Leistungserhebungen werden ebenso in englischer Sprache gestellt. Grammatik und Rechtschreibung werden zwar korrigiert, jedoch nicht in die Notengebung einbezogen.

Bei weiteren Fragen oder für eine Beratung steht Ihnen StR Florian Vietze gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch unter folgenden Links:
Allgemeine Informationen zum Thema bilingualer Unterricht

Häufig gestellte Fragen zum Thema bilingualer Unterricht